EIT.basel
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Vielfach profitieren!

Als Dachorganisation des Elektroinstallationsgewerbe in Basel-Stadt setzt unser Verband sich im Kanton für optimale Rahmenbedingungen für die Unternehmen der Elektro- und Telekommunikations-Installations-Branche ein. Ebenso nimmt EIT.basel massgeblich Einfluss auf die Umsetzung der Bildungsverordnungen der Berufe Elektroinstallateur EFZ, Montage-Elektriker EFZ und Elektroplaner EFZ im Sektionsgebiet.

Ihre Vorteile als Mitglied

Als Mitglied unseres Verbandes profitieren Sie in vielfacher Weise von umfassenden Dienstleistungen bis zur Interessensvertretung

  • Günstigere Konditionen für den Besuch der üK durch Ihre Lernenden
  • Hilfestellung bei betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen im Betrieb
  • Aktive Unterstützung durch Musterformulare und -verträge aus verschiedenen Bereichen
  • Zugang zu verschiedensten Informationsveranstaltungen und Anlässen
  • Möglichkeit, ein eigenes Beziehungsnetzwerk aufzubauen

Rechte und Pflichten

Rechte:

  • Antragsrecht an die Generalversammlung
  • Aktives und passives Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung
  • Rekursrecht
  • Zugang zu den Dienstleistungen von EIT.basel

Pflichten:

  • Einhaltung der Statuten
  • Wahrung der Verbandsinteressen
  • Respektierung der von den zuständigen Verbandsorganen gefassten Beschlüsse und der durch sie abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen
  • Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages und der Ergänzungsbestimmungen von EIT.basel
  • Fristgerechte Bezahlung der statutengemäss beschlossenen Verbandsbeiträge und des Eintrittsentgelts

Mindestvoraus­setzungen der Aktivmitgliedschaft

Aktivmitglied des Verbandes kann grundsätzlich jeder Betrieb/Arbeitgeber (Firma) im Sektionsgebiet werden, der gemäss Art. 2 in der Elektrobranche tätig ist. 

  • Elektroinstallation mit uneingeschränkter eidg. Installationsbewilligung
  • Elektroplanung
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Elektrokontrollen mit eidg. Kontrollbewilligung
  • Gebäudeautomation
  • Sicherheitstechnik

Das Unternehmen muss im Sektionsgebiet seinen Firmensitz oder eine Zweigniederlassung haben bzw. muss im Sektionsgebiet im Handelsregister eingetragen sein und aktiv geschäftstätig sein.

In begründeten Ausnahmen können auch Firmen, die ausserhalb der Sektionsgebietes ihren Firmensitz oder eine Zweigniederlassung haben, Mitglied des Verbandes werden, wenn ein genügender Bezug zum Sektionsgebiet besteht, namentlich betreffend Ausbildung von Lehrlingen u.a.

Das Mitglied wird durch seine Mitgliedschaft beim Verband automatisch auch Mitglied beim EIT.swiss und anerkennt die vorliegenden Statuten des Verbandes sowie die Statuten des EIT.swiss (Art. 7 Abs. 1 Statuten EIT.swiss).

Beitrag

Der ordentliche Beitrag für die Mitgliedschaft ist abhängig von der Anzahl Beschäftigter und setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag zuzüglich Anzahl Beschäftigter. 

Noch Fragen?

Zur Beantwortung weiterer Fragen über die Mitgliedschaft bei EIT.basel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns bitte eine Mail oder rufen Sie Herrn Roger Graf an unter 061 639 00 01.

Aufnahmegesuch